Wo liegen Ihre Prioritäten?
In der heutigen Gesellschaft ist Gesundheit leider nicht mehr viel wert. Wenn man jedoch erkrankt ist, wird Gesundheit auf einmal zu dem größten Gut
des Lebens.
Überlegen Sie sich, was für Sie im Leben von Wert sein soll!
Gerne erstelle ich Ihnen nach der Behandlung auf Wunsch eine detaillierte Rechnung unter Verwendung der GebüH-Ziffern. Diese können sie anschließend persönlich bei ihrer privaten Krankenkasse oder Zusatzversicherung einreichen, um die Kosten eventuell erstattet zu bekommen.
Hinweis 1: Die privaten Krankenkassen und auch Zusatzversicherungen erstatten die Gebührenziffern nach unterschiedlichen Leistungstabellen. Bitte schauen Sie deshalb vor Behandlung in Ihren Vertrag, ob / unter welchen Voraussetzungen / und in welchem Umfang Ihre Krankenkasse Heilpraktikerleistungen abdeckt.
Hinweis 2: Um mein Honorar zu erreichen, rechne ich ggf. GebüH-Ziffern mit dem mehrfachen Satz ab*. In diesen Fällen kann es vorkommen, dass Ihre Versicherung nur den einfachen Satz gemäß Ihrer Leistungstabelle, rückerstattet.
Meine Leistungen werden direkt zwischen Ihnen und meiner Praxis abgerechnet. Dies geschieht mittels Barzahlung oder Überweisung binnen 7 Tagen, unabhängig vom Erstattungsverhalten Ihrer Krankenkasse.
Ratenzahlung ist nach Absprache möglich.
- Die direkte Abrechnung mit Krankenkassen ist Heilpraktikern gesetzlich untersagt -
* Die zur Zeit gültige Fassung der GebüH stammt aus dem Jahre 2014. Seither haben sich u.a. Verbrauchsmaterialien, Miete, Energiekosten, Versicherungen und die allgemeinen Lebenserhaltungskosten vervielfacht. Auch die Beratungs-, sowie Therapiezeiten nehmen durch vermehrt auftretender Ko- und Multimorbiditäten, immer komplexeren Therapie- und Diagnostikverfahren (und dem dadurch verbundenen erhöhten Aufklärungsbedarf), sowie dem allgemein erhöhtem Dokumentationsaufwand einen immer zeitaufwändigeren Stellenwert ein. Eine erneute Anpassung wird es nach meinem jetzigen Kenntnisstand leider nicht geben, da diese mit dem Kartellrecht in Konflikt stehen würde. Gemäß dem Bundeskartellamt würde eine solche Anpassung gemäß §1 GWB unter "Preisabsprache" fallen und wäre demnach gesetzlich strikt untersagt.
Generelle Anmerkung zur GebüH - Gebührenordnung für Heilpraktiker
Die GebüH ist keine rechtlich verankerte Gebührentaxe, sondern entstand angeblich wie folgt: 1985 wurde eine Umfrage unter Heilpraktikern durchgeführt. In dieser Umfrage wurde notiert welche durchschnittlichen Vergütungen die befragten Heilpraktiker für ihre einzelnen Leistungen in Rechnung gestellt haben. Aus diesen Werten wurde 1985 die GebüH als Berechnungshilfe für die Rechnungsstellung erschaffen.
"Bei der GebüH handelt es sich", gemäß dem Bundeskartellamt (AZ B3-1/16-054 v. 30.08.2016), "um ein Verzeichnis bloßer einseitiger Empfehlungen für die Honorarvereinbarung, welche keine Bindungswirkung für die Patienten entfalten."
Gemäß §611 BGB ist die Höhe der Vergütung zwischen Heilpraktiker und Patient der freien Vereinbarung durch den behandelnden Heilpraktiker überlassen. Zu Beginn der ersten Behandlung kläre ich Sie über mein aktuell gültiges Honorar mündlich auf. Zusätzlich ist dieser Punkt im Behandlungsvertrag schriftlich noch einmal aufgeführt.
Die Kosten sind vom Patienten / von der Patientin selbst zu tragen. Dies geschieht in der Regel mittels Barzahlung am Tag der Therapie. Nach Absprache ist ein Begleich des Honorares mittels Überweisung binnen 7 Tagen ebenfalls möglich.
Sie möchten eine Therapie, können das gesamte Honorar jedoch nicht mit einem Mal begleichen?
Kein Problem, sprechen Sie mich an und wir besprechen einen Zahlungsplan!
Sie interessieren sich für eine Zusatzversicherung, welche Heilpraktikerleistungen übernimmt? Sie finden sich im Dschungel der vielen möglichen Versicherungen mit ihren unterschiedlichen Tarifen nicht zurecht?
Dann habe ich die Lösung für Sie: Klicken Sie einfach auf den nebenstehenden Button und Sie werden direkt auf die Internetseite der Dornsteintabelle weitergeleitet. Dort finden Sie den tagesaktuellen Versicherungsvergleich mit aussagekräftigen Testberichten zu den unterschiedlichen Zusatzversicherungen:
Wenn Sie im Vorfeld bereits wissen, dass Sie einen gebuchten Termin nicht wahrnehmen können:
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