Antrag auf Erstattung nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel
Verschiedene Krankenkassen erstatten die Kosten für "rezeptfreie" Arzneimittel. Bewahren Sie das Rezept und die Quittung daher auf und reichen Sie es bei Ihrer Krankenkasse ein (wenn Ihre Krankenkasse die Kosten nicht erstattet, können Sie die Belege in der "Einkommensteuererklärung" als "außergewöhnliche Belastung" geltend machen).